2.(00)

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Was der Fall ist, die Tatsache, ist das Bestehen von Sachverhalten.

2.01 (4)   Der Sachverhalt ist eine Verbindung von Gegenständen. (Sachen, Dingen.)

2.02  (01+7)   Der Gegenstand ist einfach.

2.03  (4)   Im Sachverhalt hängen die Gegenstände ineinander, wie die Glieder einer Kette.

2.04    Die Gesamtheit der bestehenden Sachverhalte ist die Welt.

2.05    Die Gesamtheit der bestehenden Sachverhalte bestimmt auch, welche Sachverhalte nicht bestehen.

2.06  (3)   Das Bestehen und Nichtbestehen von Sachverhalten ist die Wirklichkeit.

(Das Bestehen von Sachverhalten nennen wir auch eine positive, das Nichtbestehen, eine negative Tatsache.)

2.1 - 2.2