2.01

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Der Sachverhalt ist eine Verbindung von Gegenständen. (Sachen, Dingen.)

2.011    Es ist dem Ding wesentlich, der Bestandteil eines Sachverhaltes sein zu können.

2.012  (4)   In der Logik ist nichts zufällig: Wenn das Ding im Sachverhalt vorkommen kann, so muß die Möglichkeit des Sachverhaltes im Ding bereits präjudiziert sein.

2.013  (1)   Jedes Ding ist, gleichsam, in einem Raume möglicher Sachverhalte. Diesen Raum kann ich mir leer denken, nicht aber das Ding ohne den Raum.

2.014 (1)   Die Gegenstände enthalten die Möglichkeit aller Sachlagen.