|
|
  2.1511 Das Bild ist so mit der Wirklichkeit verknüpft, es reicht bis zu ihr. 2.1512 (1) Es ist wie ein Maßstab an die Wirklichkeit angelegt. 2.1513 Nach dieser Auffassung gehört also zum Bilde auch noch die abbildende Beziehung, die es zum Bild macht. 2.1514 Die abbildende Beziehung besteht aus den Zuordnungen der Elemente des Bildes und der Sachen. 2.1515 Diese Zuordnungen sind gleichsam die Fühler der Bildelemente, mit denen das Bild die Wirklichkeit berührt. |