Das Bild hat mit dem Abgebildeten die logische Form der Abbildung gemein.
2.201 Das Bild bildet die Wirklichkeit ab, indem es eine Möglichkeit des Bestehens und Nichtbestehens
von Sachverhalten darstellt.
2.202 Das Bild stellt eine mögliche Sachlage im logischen Raume dar.
2.203 Das Bild enthält die Möglichkeit der Sachlage, die es darstellt.
2.21 - 2.22