5.1

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Die Wahrheitsfunktionen lassen sich in Reihen ordnen.

Das ist die Grundlage der Wahrscheinlichkeitslehre.

5.101

5.11    Sind die Wahrheitsgründe, die einer Anzahl von Sätzen gemeinsam sind, sämtlich auch Wahrheitsgründe eines bestimmten Satzes, so sagen wir, die Wahrheit dieses Satzes folge aus der Wahrheit jener Sätze.

5.12 (4)  Insbesondere folgt die Wahrheit eines Satzes „p” aus der Wahrheit eines anderen „q”, wenn alle Wahrheitsgründe des zweiten Wahrheitsgründe des ersten sind.

5.13 (6)  Daß die Wahrheit eines Satzes aus der Wahrheit anderer Sätze folgt, ersehen wir aus der Struktur der Sätze.

5.14 (3)  Folgt ein Satz aus einem anderen, so sagt dieser mehr als jener, jener weniger als dieser.

5.15 (6)  Ist Wr die Anzahl der Wahrheitsgründe des Satzes „r”, Wrs die Anzahl der jenigen Wahrheitsgründe des Satzes „s”, die zugleich Wahrheitsgründe von „r” sind, dann nennen wir das Verhältnis: Wrs : Wr das Maß der Wahrscheinlichkeit, welche der Satz „r” dem Satz „s” gibt.